Info
AGB der Neuland GmbH für das Loretto Loft
Allgemeines
- Die folgenden Miet- und Geschäftsbedingungen (auch AGB genannt) gelten für die Vermietung des Loretto Lofts sowie der darin enthaltenen Gegenstände, Anlagen und technischen Geräte.
- Die AGBs gelten als vereinbart mit der Übernahme des Lofts oder der Annahme des Angebots durch den Kunden.
- Die schriftliche Bestätigung des Vermieters ist erforderlich, um vertragliche Abreden zwischen den Parteien wirksam zu machen, welche die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben.
- Der Käufer gibt an, volljährig zu sein und verpflichtet sich, sich bei Vertragsbeginn mit einem gültigen Lichtbildausweis zu identifizieren. Es liegt in der Verantwortung des Vermieters, die persönlichen Informationen des Mieters zu speichern oder aufzubewahren, um mögliche spätere Ansprüche zu klären. Der Vermieter behält sich vor, eine Kopie des Ausweises anzufertigen.
Miete
- Die Miete des Loretto Lofts wird gemäß der aktuellen Preisliste festgelegt.
- In der Miete sind Heiz-, Strom- und Wasserkosten enthalten (ausgenommen Starkstrom).
- Der Nutzungspreis versteht sich für eine Teamgröße von maximal 10 Personen. Das Betreten zusätzlicher Personen ist nur auf Anfrage möglich.
- Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Kunden, auch wenn dieser das Loft später übernimmt. Die Überschreitung der vereinbarten Zeit wird mit einem Zuschlag für jede begonnene Stunde berechnet. Es besteht kein Anspruch auf weitere Überlassung, sollte es zu einer Überschreitung des Termins kommen.
- Bis zu 10 Tage vor Mietbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich. 9 bis 4 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises werden in Rechnung gestellt. Ab 3 Tagen vor Mietbeginn wird der volle Mietpreis in Rechnung gestellt.
- Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Location betreten. Er nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht. Während der gesamten Mietzeit hat der Vermieter das Hausrecht über das Loretto Loft und ist jederzeit berechtigt, die Immobilie zu betreten. Er geht während laufender Aufnahmen mit notwendiger Rücksicht vor.
- Zusätzliche Serviceleistungen (Videograf:in, Postproduktion etc.) können in Anspruch genommen werden. Sie werden jedoch gesondert behandelt und sind nicht im Mietpreis enthalten.
- Es ist nur mit vorheriger Absprache erlaubt, außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten (z.B. Innenhof) zu fotografieren oder zu filmen.
- Das Rauchen ist im Loretto Loft strikt untersagt. Es ist gestattet, im Innenhof und auf dem Zugang zur Eingangstür zu rauchen.
Zahlungsbedingungen
- Die erste Rechnung über 50% der Mietkosten erfolgt bei Buchungsbestätigung und ist vor Buchungsantritt zu begleichen. Die Abschlussrechnung, Nebenkosten sowie Zusatzleistungen erfolgt im Anschluss an die Buchung. Die Rechnungen werden digital zugesandt und sind per Überweisung unmittelbar zu begleichen.
- Es besteht die Möglichkeit von Sonderregelungen, diese sind jedoch vorher schriftlich zu vereinbaren.
Nutzung
- Der Mieter ist verpflichtet, das Loretto Loft sowie alle zugehörigen Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckzuentfremden. Er ist ebenfalls gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich. Er ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Dritten die vertraglichen Verpflichtungen befolgen.
- Es ist untersagt, Materialien und Hilfsmittel zu verwenden, die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Umgebung und des Inventars verursachen oder Menschen gefährden können (z. B. offenes Feuer). Es ist notwendig, in Ausnahmefällen die schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen.
- Tiere sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
- Es ist untersagt, die Mietgeräte zu modifizieren oder zu reparieren. Dies gilt insbesondere für Komponenten, die Strom führen. Es ist untersagt, das Inventar des Lofts ohne vorherige Genehmigung außerhalb der Räumlichkeiten zu nutzen.
- Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, die Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag vollständig oder teilweise an Dritte zu übertragen. Nach der Zustimmung des Vermieters sind der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch verantwortlich.
- Es ist erforderlich, dass der Vermieter ausdrücklich seine Zustimmung für Workshops, Kurse oder Events gibt.
- Sollte der Mieter grob fahrlässig handeln, gegen Vereinbarungen verstoßen oder die Betriebssicherheit gefährden, hat der Vermieter das Recht, vorzeitig vom Mietvertrag zurückzutreten, ohne dass Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.
- Sollte das Loretto Loft aufgrund von höherer Gewalt nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden können, (beispielsweise durch einen Wasserschaden, Stromausfall oder aufgrund einer Geräuschkulisse durch nicht angekündigte Handwerksarbeiten oder Bauarbeiten in der Nähe) erlässt der Vermieter den gesamten Mietpreis. Der Vermieter übernimmt jedoch in keinem Fall die Haftung für Schäden wie Modelgagen, Anfahrtskosten oder Schäden, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.
Zustand der Räume
- Das Loretto Loft wird dem Mieter im besenreinen Zustand übergeben. Bei Mietbeginn ist der Mieter eigenständig verantwortlich, den Zustand auf Sauberkeit und Vollständigkeit überprüfen.
- Zum Mietende ist der Kunde verpflichtet, die Räumlichkeiten in gleichen Zustand zu übergeben, wie er sie übernommen hat. Der Mieter muss in seiner Mietzeit die dafür benötigte Zeit berücksichtigen.
- Eine leichte Reinigung nach Beendung des Mietzeitraums für das Loft inkl. Sanitäranlagen ist mit dem Mietpreis abgegolten. Bei stärkerer Verschmutzung wird eine Zusatzpauschale von 100 € (exkl. MwSt.) erhoben.
Eigentumsvorbehalt
- Alle vom Mietloft vermieteten Gegenstände und Geräte bleiben unbegrenzt im Besitz des Vermieters.
- Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist es nicht erlaubt, vermietete Gegenstände zu verkaufen, zu vermieten oder an Dritte weiterzugeben.
Haftung
- Der Mieter und Dritte betreten die Räume und das Grundstück des Loretto Loft nur auf eigene Gefahr.
- Der Vermieter haftet nicht für die von Mietern oder Dritten in die Räumlichkeiten mitgebrachten Gegenstände und Geräte.
- Der Mieter verfügt über eine private oder gewerbliche Haftpflichtversicherung.
- Für alle während der Mietdauer aufkommenden Schäden, an den Räumlichkeiten sowie allem Inventar haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter. Dazu gehören ebenfalls mögliche Folgeschäden, wie beispielsweise ein möglicher Mietausfall. Der Mieter haftet ebenfalls für alle Schäden, die Models und Dritte des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung Dritter für jegliche entsprechenden Schäden frei.
- Nur bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit ist der Vermieter für Schäden des Mieters verantwortlich. Es besteht keine Verantwortung des Vermieters für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
Recht
- Alle geschäftlichen Beziehungen gemäß einem Mietvertrag unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
- Für die Gültigkeit von Nebenabreden zu diesem Vertrag müssen sie in schriftlicher Form erfolgen.
- Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages wird nicht durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die sowohl wirtschaftlich als auch juristisch der angestrebten Regelung am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf
Stand: 01. Januar 2024
